Neue Betriebsbestimmung mit dem Jagdbombergeschwader 31 "Boelcke" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 15. Mai 2011 um 17:45 Uhr

Die Betriebsbestimmung regelt die grundsätzlichen Punkte zur Durchführung des Flugbetriebs der Bundeswehr Sportfliegergemeinschaft "Boelcke" / Heini Dittmar e.V. auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Im Rahmen der letzten Überarbeitung konnten einige Punkte aufgenommen werden, die uns den Flugnetrieb erleichtern.

 

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • An Freitagen kann bei Besetzung des FLugleiters ("Nörvenich Info") nach Beendigung des militärischen Flugbetriebs geflogen werden (in der Regel Mittags).
  • Der Flugbetrieb während des militärischen Flugbetriebs kann nach Genehmigung durch den FDL erfolgen. Der miltärische Flugbetrieb hat selbstverständlich Vorrang. Eine vorherige Anmeldung und Genehmigung durch den Kommodore ist nicht mehr erforderlich.
  • Der Rollweg im Osten des Platzes darf benutzt werdenn, um zur Winde oder zum Segelflug-Start zu fahren. Ein Kreuzen der Piste ist wie im Westen auch nur über den Beton zulässig! Ein Kreuzen im Berech der östlichen Intersection ist nach wie vor nicht zuässig!

Der Original-Text ist sowohl in der Betriebsordnung im Feldhaus als auch im Ordner der Segelflug-Ordnung, welcher am Segelflugstart vorgehalten wird enthalten. Außerdem finden unsere Mitglieder eine Kopie im Mitgliederbereich unter Downloads.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 07. Februar 2012 um 13:41 Uhr