Einstellung des Flugbetriebes (update)

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Der Landesverband NRW hat jetzt eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen verfügt.

Da die Infektionsgefahr nach wie vor hoch ist, achtet bitte peinlich genau auf die Umsetzung der Vorgaben. Ohne Einhaltung der Vorgaben bleibt die Ausbildung weiterhin untersagt! Nehmt die Vorgaben ernst! Diese, wenn auch kleine „Öffnung“ ist bei Missbrauch schneller wieder weg, als es uns lieb sein kann. Bitte seid euch dessen bewusst!

Eine Hilfestellung für Piloten und Flugleiter ist in diesem Dokument zusammengefasst.

Verfügungen und Vorgaben werden nahezu im Wochenrhythmus erlassen oder angepasst. Also immer am Ball bleiben;-)

Einstellung des Flugbetriebes

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Der Vorstand der BwSFG hat heute einstimmig beschlossen, dass der Flugbetrieb der BwSFG zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit sofortiger Wirkung eingestellt wird! Die Einschränkungen und Auflagen bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes wird der Vorstand zeitgerecht im Mitgliederbereich kommunizieren. Siehe hierzu auch das Schreiben des DAeC zum Sportflugbetrieb. Bis auf weiteres ist der Platz im Rahmen des Sportflugbetriebes nicht anfliegbar.

Für die Verlängerung von Lizenzen und Berechtigungen usw. in Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Fristverlängerungen verfügt i.d.R. bis 31.10.2020 (Details siehe  Amtsblatt 141 im Anhang).

Und hier die Ausnahmeregelung des Luftsportgerätebüros für die UL-Flieger. zum Nachlesen.

Jetzt gibt es eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen.

 

Wege vom Segelflug zum Motorflug

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Der Winter steht vor der Tür und die Segelflieger haben Flugpause. Warum nicht diese Zeit nutzen für den Erwerb weiterer Berechtigungen und Lizenzen. Für Inhaber einer Segelfluglizenz LAPL(S) ist der zeitliche und finanzielle Aufwand relativ gering. Im Folgenden habe ich in Kurzform die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb zusammengestellt. Im Detail könnt Ihr in der EU-Verordnung 1178/2011 nachlesen.

Für LAPL(S) Inhaber bietet sich zunächst die TMG Erweiterung mit 6 Stunden Flugausbildung an. Kosten im Verein ca. 400.- plus Prüfungsgebühr. Dann könnt Ihr die G-109 fliegen und habt als Bonus schon die Spornradberechtigung.

Nach 21 Flugstunden Praxis in der G-109 könnt Ihr Euch dann um einen LAPL(A) bewerben, wofür nochmals 3 Flugstunden plus Prüfung erforderlich sind.

Alternativ könnt Ihr auch nach der TMG-Berechtigung die UL-Lizenz erwerben. Der Aufwand ist hier noch geringer, da ohne Mindeststundenzahl die Alleinflugreife und ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer zu absolvieren ist.

Ihr seht, der Aufwand für die Motorfluglizenz ist in unserem Verein relativ gering und kann über die TMG Erweiterung leicht erworben werden, so lange wir die G-109 als Motorsegler noch zur Verfügung haben.

Bei Interesse wendet Euch an den Vorstand, den Ausbildungsleiter oder einen der Fluglehrer. Sie werden Euch gerne weiterhelfen.

Gruß

KIN