Segelfliegen — eine der schönsten Arten des Luftsports – ist ein Zusammenspiel des Menschen (Piloten) und der Natur, denn beim Segelfliegen ist es notwendig, die Natur mit all ihren meteorologischen, dynamischen und thermischen Eigenarten möglichst umfassend zu kennen und zu verstehen. Dieses Wissen ist die Antriebskraft und die Basis für das motorlose Gleiten und Segeln in Aufwind, Thermik und Welle.
Um diese Fähigkeit zu vermitteln, betreiben wir die Ausbildung zum Segelflieger. Diese Ausbildung ist sehr intensiv und wird bei uns sehr ernst genommen nach dem Motto: „Wir bilden Piloten aus und keine Schönwetterflieger.“ Das bedeutet, dass auch Flugzustände und Situationen geübt und trainiert werden, deren Beherrschung eine „Lebensversicherung“ darstellen.
Die Ausbildung zum Segelflieger kann ab einem Alter von 14 Jahren begonnen werden, den Luftfahrerschein erhält der Bewerber ab 17 Jahren. Unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Voraussetzung ist das Fliegertauglichkeitszeugnis eines zugelassenen Fliegerarztes.
Geschult wird auf doppelsitzigen Segelflugzeugen, bei denen der Flugschüler von Anfang an auf dem (vorderen) Pilotensitz fliegt. Bei den ersten Flügen übernimmt der Lehrer die Führung des Luftfahrzeuges, aber der Schüler fühlt an Steuerknüppel und Seitenruderpedalen die Steuerbewegungen mit. Im Laufe der Schulung vollzieht sich allmählich ein Wechsel durch entsprechende Übungen und Erklärungen, bis der Schüler selbständig fliegt und der Lehrer, wenn nötig, nur noch mit Worten korrigiert und berät. Danach wird nach Freigabe des Fluglehrers die Alleinflugreife noch von einem zweiten Fluglehrer (meist der Ausbildungsleiter / Cheffluglehrer) durch einen Checkflug bestätigt. Und dann kommt der kitzelnde Moment des ersten Alleinfluges. Für den Schüler ein langersehnter und spannender Augenblick. Nach dem 3. Alleinflug und einer Theorieprüfung hat der Schüler die A–Prüfung abgelegt und kann mit Stolz das runde, blaue Abzeichen mit einer Schwinge tragen.
Begleitend zur praktischen Ausbildung wird vornehmlich in den Wintermonaten die Theorie vermittelt.
In den nächsten beiden Ausbildungsabschnitten erwirbt der Schüler weitere, wichtige Fertigkeiten, die jeweils mit der B – bzw. C – Prüfung abgeschlossen werden. Nach einer bestandenen Theorieprüfung, dem Nachweis eines Überlandfluges von mindestens 50 km und dem Erwerb des Flugfunksprechzeugnisses kann die praktische Prüfung zum PPL-C abgelegt werden. Nach Erhalt des „Scheines“ wird der Schüler als Pilot in die fliegerische Freiheit entlassen.