Ausbildung Motorflug (PPL, UL)

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Ausbildung zum Piloten in unserer Bundeswehrsportfliegergemeinschaft

Wer (kann) darf fliegen?

Wir freuen uns über alle Schüler und flugbegeisterte Frauen und Männer (jung und alt).
Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Ab dem 17. Lebensjahr kann die Lizenz erworben werden. Voraussetzung ist ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.

Was gehört zur Ausbildung?

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil und natürlich die praktische fliegerische Ausbildung.

Im theoretischen Teil (in der Regel an Wochenenden in den Wintermonaten) werden die Pflichtfächer Aerodynamik, Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen unterrichtet. Die praktische Ausbildung führen wir ganzjährig durch. Neben dem Erlernen des fliegerischen Handwerks legen wir besonderen Wert auf Flugsicherheit, Umwelt- und Lärmschutz.

Unsere gesamte Ausbildung ist angelehnt an die Privatpilotenausbildung nach europäischem Recht (EU-FCL) und wird nach den Richtlinien des DaeC, Landesverband NRW durchgeführt.

 

Ist Fliegen gefährlich?

Sportflugzeuge bieten durch moderne Konstruktionsweise aus modernen Materialien und sehr leise, umweltfreundliche Motoren ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort. Für Ultraleichtflugzeuge ist ein Gesamtrettungssystem vorgeschrieben, das die Besatzung und das Luftsportgerät im Notfall sicher an einem Fallschirm auf den Boden bringt. Durch unser Vereins internes Qualitätsmanagement (Aus- und Weiterbildung der Pilotinnen/en) wird das Unfallrisiko weiter minimiert. Dadurch erhalten unsere Pilotinnen/en die notwendige Disziplin und den Respekt vor der Fliegerei als Voraussetzung für sicheres und unfallfreies Fliegen.

„Aviation in itself is not inherently dangerous. But to an even greater degree than the sea, it is terribly unforgiving of any carelessness, incapacity or neglect.

— Captain A. G. Lamplugh,

Bedingungen für Erlangung der Piloten Lizenz (SPL, Luftsportgeräteführer bzw PPL)

Fachliche Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Flugausbildung (mindestens 30 Stunden in den 24 Monaten vor der Prüfung),
  • mindestens 60 Unterrichtseinheiten Theorie,
  • bestandene Theorieprüfung (nicht älter als ein Jahr)
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerschein)
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Pyrotechnik (nur SPL)

 

Flugausbildung:

Mindestens 30 Flugstunden, davon 5 Stunden Alleinflug. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer.

Das sind die Mindestvoraussetzungen für die Prüfung. Da wir euch zu sehr guten Pilotinnen und Piloten ausbilden wollen, solltet ihr mehr Zeit einplanen. Die Flugausbildung im Verein erstreckt sich in der Regel auf 1 ½ bis 2 Jahre.

Was erwarten wir von einem Flugschüler?

10 Gebote für den Flugschüler:

Der Flugschüler

1. ist im Besitz einer ICAO-Karte Blatt Frankfurt und des Flughandbuches.

2. besitzt elementare Kenntnisse der Flugbetriebsordnung und des Flughandbuches.

3. hat sich mit den Bedienelementen innerhalb des Cockpits vertraut gemacht und kann diese blind finden.

4. kennt die Checkliste.
5. Vor der Buchung spricht er den Termin spätestens am Vortage mit seinem Fluglehrer ab.
6. Die  Flugschüler  parken ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz am Kontrollturm.  Das Befahrverbot des Flugbetriebsbereichs gilt ausnahmslos für alle (auch für Mopeds). Die letzten paar Schritte zu Fuß haben noch keinem geschadet.
7. Die Flugschüler erscheinen eine Stunde vor der gebuchten Zeit im Clubhaus und melden sich beim Flugleiter/Fluglehrer. Spätestens 15 Minuten vor der gebuchten Zeit ist das Flugzeug zu übernehmen, da ansonsten andere Mitglieder Zugriffsrecht haben. Späteres Lamentieren ist dann überflüssig.
8. Da in der Regel kein Flugleiterdienst eingeteilt ist, erscheinen Flugschüler immer zu zweit, damit sie gemeinsam aushallen und anschließend gegenseitig die Flugleitung übernehmen können. Ohne Flugleiter kein Flugbetrieb (auch wenn sich nicht alle Mitglieder daran halten).
9. Nach dem Flug füllt der Flugschüler sorgfältig und vollständig Hauptflugbuch im Vereinsflieger und Bordbuch aus. Dazu muss er nicht das Cockpit blockieren.
10. Bevor er befriedigt nach Hause fährt wartet der Flugschüler die Nachflugbesprechung ab bzw.. meldet sich bei seinem Fluglehrer ab. Das ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit sondern es könnte auch sein, dass es noch einiges zu erledigen gilt.

Wie teuer ist Fliegen?

In unserer Vereinsflugschule fallen Kosten für Theorie- und Praxisausbildung ab ca 4000 Euro (grober Richtwert, individuell abhängig von der Zahl der erforderlichen Flugstunden, 30 Stunden sind Minimum) an.

Die Ausbildung findet vornehmlich an Wochenenden und Feiertagen statt und wird von unseren Vereinsfluglehrern ehrenamtlich ohne zusätzliche Kosten für den Flugschüler durchgeführt.

Ist ein eigenes Flugzeug nötig?

Im Verein nicht. Wir stellen unseren Mitgliedern unsere Flugzeuge zur Verfügung.
(Kosten je Flugstunde inkl. Sprit nach aktueller Gebührenordnung).