Neue Informationen zum Corona Flugbetrieb

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Unter der Voraussetzung, dass Kontaktlosigkeit im Rahmen der Hygienevorschriften des Landes gewahrt wird, haben wir in Kurzfassung folgende Situation Stand 07.05.2020:

Zulässig ist

Einsitziges Fliegen mit und ohne Motor

Mehrsitziges Fliegen mit und ohne Motor*

Ausbildung im (Segel-Motor-UL-)Doppelsitzer

F-Schlepp und Windenschlepp 

Modellflug

Ballonfahren

Fallschirmsprungbetrieb

Die bisherigen Einschränkungen des Vereinslebens bleiben weiterhin bestehen!

*Für mehrsitziges Fliegen mit und ohne Motor gelten folgende Regelungen:

  1. möglich mit Fluglehrer, sofern zu Übungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Rechte notwendig (nur mit Mund- und Nasenschutz)
  2. möglich als Gaststart im Rahmen der grundsätzlichen Zulässigkeit des Kontakts mit einer persönlich bekannten, weiteren Person oder mit nahen Angehörigen – nicht systematisch, nicht mit Fremden

Rechtsgrundlagen und genauere Informationen sind dem angehängten Dokument zu entnehmen.

(Quelle: NRW Ausbildungsnews- 06/2020)