Einstellung des Flugbetriebes (update)

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Der Landesverband NRW hat jetzt eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen verfügt.

Da die Infektionsgefahr nach wie vor hoch ist, achtet bitte peinlich genau auf die Umsetzung der Vorgaben. Ohne Einhaltung der Vorgaben bleibt die Ausbildung weiterhin untersagt! Nehmt die Vorgaben ernst! Diese, wenn auch kleine „Öffnung“ ist bei Missbrauch schneller wieder weg, als es uns lieb sein kann. Bitte seid euch dessen bewusst!

Eine Hilfestellung für Piloten und Flugleiter ist in diesem Dokument zusammengefasst.

Verfügungen und Vorgaben werden nahezu im Wochenrhythmus erlassen oder angepasst. Also immer am Ball bleiben;-)

Einstellung des Flugbetriebes

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Der Vorstand der BwSFG hat heute einstimmig beschlossen, dass der Flugbetrieb der BwSFG zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit sofortiger Wirkung eingestellt wird! Die Einschränkungen und Auflagen bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes wird der Vorstand zeitgerecht im Mitgliederbereich kommunizieren. Siehe hierzu auch das Schreiben des DAeC zum Sportflugbetrieb. Bis auf weiteres ist der Platz im Rahmen des Sportflugbetriebes nicht anfliegbar.

Für die Verlängerung von Lizenzen und Berechtigungen usw. in Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Fristverlängerungen verfügt i.d.R. bis 31.10.2020 (Details siehe  Amtsblatt 141 im Anhang).

Und hier die Ausnahmeregelung des Luftsportgerätebüros für die UL-Flieger. zum Nachlesen.

Jetzt gibt es eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen.