Wege vom Segelflug zum Motorflug

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Der Winter steht vor der Tür und die Segelflieger haben Flugpause. Warum nicht diese Zeit nutzen für den Erwerb weiterer Berechtigungen und Lizenzen. Für Inhaber einer Segelfluglizenz LAPL(S) ist der zeitliche und finanzielle Aufwand relativ gering. Im Folgenden habe ich in Kurzform die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb zusammengestellt. Im Detail könnt Ihr in der EU-Verordnung 1178/2011 nachlesen.

Für LAPL(S) Inhaber bietet sich zunächst die TMG Erweiterung mit 6 Stunden Flugausbildung an. Kosten im Verein ca. 400.- plus Prüfungsgebühr. Dann könnt Ihr die G-109 fliegen und habt als Bonus schon die Spornradberechtigung.

Nach 21 Flugstunden Praxis in der G-109 könnt Ihr Euch dann um einen LAPL(A) bewerben, wofür nochmals 3 Flugstunden plus Prüfung erforderlich sind.

Alternativ könnt Ihr auch nach der TMG-Berechtigung die UL-Lizenz erwerben. Der Aufwand ist hier noch geringer, da ohne Mindeststundenzahl die Alleinflugreife und ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer zu absolvieren ist.

Ihr seht, der Aufwand für die Motorfluglizenz ist in unserem Verein relativ gering und kann über die TMG Erweiterung leicht erworben werden, so lange wir die G-109 als Motorsegler noch zur Verfügung haben.

Bei Interesse wendet Euch an den Vorstand, den Ausbildungsleiter oder einen der Fluglehrer. Sie werden Euch gerne weiterhelfen.

Gruß

KIN