Der Vorstand der BwSFG hat heute einstimmig beschlossen, dass der Flugbetrieb der BwSFG zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit sofortiger Wirkung eingestellt wird! Die Einschränkungen und Auflagen bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes wird der Vorstand zeitgerecht im Mitgliederbereich kommunizieren. Siehe hierzu auch das Schreiben des DAeC zum Sportflugbetrieb. Bis auf weiteres ist der Platz im Rahmen des Sportflugbetriebes nicht anfliegbar.
Für die Verlängerung von Lizenzen und Berechtigungen usw. in Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Fristverlängerungen verfügt i.d.R. bis 31.10.2020 (Details siehe Amtsblatt 141 im Anhang).
Und hier die Ausnahmeregelung des Luftsportgerätebüros für die UL-Flieger. zum Nachlesen.
Jetzt gibt es eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen.