Corona-bedingte Einschränkungen des Flugbetriebes verlängert bis 18.04.

Loading

  Die coronabedingte Lock-Down-Phase ist von der Landesregierung nunmehr bis zum 18. April 21 verlängert worden. Die aktuelle CoronaSchVO ist um den §16 ergänzt worden, der bei anhaltender Inzidenz >100 eine Corona-Notbremse vorsieht. Für den Kreis Düren liegt seit längerem schon eine Inzidenz >100 vor, sodass die Regeln der Corona-Notbremse und die der Allgemeinverfügung (siehe Anlage) zu beachten sind.
Für unseren Verein gilt daher ab dem 29.März 2021:

1. Privat- und Soloflüge, insbesondere zum Scheinerhalt, sind gestattet,
unter Beachtung der in der Anlage beschriebenen Auflagen.
2. Sportliche Aktivitäten im Sinne der Verordnung sind nicht gestattet.
3. Mitflieger sind nur gestattet, wenn diese zum eigenen Hausstand gehören.
4. Der Schulbetrieb mit Flugschülern, sowie Überprüfungsflüge sind erlaubt.
Bitte Auflagen beachten:
– obligatorisches Tragen der FFP2 Schutzmaske
– obligatorischer gültiger (negativer) Corona Test bzw. Schnelltest
5. Segelflug, unter strikter Einhaltung der Bestimmungen der CoronaSchVO, ist
erlaubt.
6. Notwendige technische Reparaturen an Flugzeugen und Infrastruktur sind
gestattet, allerdings darf die maximale zugelassene Anzahl an Personen, die sich
in der Öffentlichkeit treffen dürfen, nicht überschritten werden.
7. Die aktuellen Vorschriften (siehe Anhänge) sind zu beachten.

Hier zum Nachlesen die z. Zt. gültigen Verordnungen und Konzepte:

Einstellung des Flugbetriebes (update)

Loading

Der Landesverband NRW hat jetzt eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen verfügt.

Da die Infektionsgefahr nach wie vor hoch ist, achtet bitte peinlich genau auf die Umsetzung der Vorgaben. Ohne Einhaltung der Vorgaben bleibt die Ausbildung weiterhin untersagt! Nehmt die Vorgaben ernst! Diese, wenn auch kleine „Öffnung“ ist bei Missbrauch schneller wieder weg, als es uns lieb sein kann. Bitte seid euch dessen bewusst!

Eine Hilfestellung für Piloten und Flugleiter ist in diesem Dokument zusammengefasst.

Verfügungen und Vorgaben werden nahezu im Wochenrhythmus erlassen oder angepasst. Also immer am Ball bleiben;-)