Anrechnung von UL-Stunden

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Die EU hat durch EU-VO 2020/2193 vom 16.12.2020 zur Änderung der EO-VO 1178/2011 in FCL.035 a (4) die Anrechnung von UL-Stunden nunmehr im Gesetz abgebildet.

Für die, die sich das antun und selbst nachlesen wollen nachfolgender Link (Der Text liest sich so wie der Titel):

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2193 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die für Flugbesatzungen geforderten Kompetenzen und Ausbildungsmethoden und die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt.

Einstellung des Flugbetriebes

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Der Vorstand der BwSFG hat heute einstimmig beschlossen, dass der Flugbetrieb der BwSFG zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit sofortiger Wirkung eingestellt wird! Die Einschränkungen und Auflagen bei Wiederaufnahme des Flugbetriebes wird der Vorstand zeitgerecht im Mitgliederbereich kommunizieren. Siehe hierzu auch das Schreiben des DAeC zum Sportflugbetrieb. Bis auf weiteres ist der Platz im Rahmen des Sportflugbetriebes nicht anfliegbar.

Für die Verlängerung von Lizenzen und Berechtigungen usw. in Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Fristverlängerungen verfügt i.d.R. bis 31.10.2020 (Details siehe  Amtsblatt 141 im Anhang).

Und hier die Ausnahmeregelung des Luftsportgerätebüros für die UL-Flieger. zum Nachlesen.

Jetzt gibt es eine erste Lockerung des Ausbildungsflugbetriebs unter strengen Auflagen.