![]()
Vom 30. Januar 2019 bis einschließlich 26. Februar 2019 befindet sich das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ mit einer Alarmrotte, bestehend aus zwei Luftfahrzeugen, den dazugehörigen Besatzungen und Technikern in einer durchgehenden Einsatzbereitschaft von 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. In dieser Zeit können Landungen von platzfremden LFZ während des Sportflugbetriebes nicht genehmigt werden.
„Vereinsfremden Zivilluftfahrzeugen ist die Mitbenutzung des Flugplatzes in diesem Zeitraum grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Vereinsmitglieder die andere als die vom Verein betriebenen und gemeldeten Luftfahrzeuge betreiben.“ (Betriebsvereinbarung für Flugbetrieb der BwSFG während der QRA)